Digitalisierung im Gesundheitswesen - Fluch oder Segen?

Das Gesundheitswesen soll nach dem Willen von Herrn Lauterbach weiter digitalisiert werden. Manches macht Sinn, vieles leider nicht.

Aktuell gelten die Vorgaben nur für gesetzlich Versicherte. Diejenigen, die als Beamte diese Dinge beschliessen, sind also meist gar nicht direkt betroffen.

Ständig gibt es Änderungen und wenn es etwas schief geht ist keiner zuständig. Vieles ist aus meiner Sicht mit der Datenschutzverordnung nicht vereinbar und weder  für Patienten noch für Ärzte hilfreich. 

Dennoch sind die gesetzlichen Vorgaben da und wir werden versuchen sie mit Augenmass umzusetzen.


eAU: 

bereits seit Sommer 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von uns digital signiert und zu den Servern der jeweiligen Krankenkasse übermittelt.

Der Arbeitgeber muss weiterhin direkt von Ihnen (Arbeitnehmer) über die DAUER der Krankschreibung informiert werden. Der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung holt sich die Bestätigung der AU dann direkt von der Krankenkasse. Dies kann ca. 2-3 Werktage dauern und hat zu erhöhten Personalkosten für die Arbeitgeber geführt.


e-Rezept:

neu und seit Januar 2024 Pflicht ist das elektronische Rezept.

Bislang haben Sie ein Rezept an der Anmeldung bestellt, es wurde vorbereitet und dann direkt von mir unterschrieben. Das funktioniert so leider nicht mehr.

Nun muss ich die Rezepte für jeden Patienten einzeln immer am Computer aufrufen, prüfen ob alles stimmt und es dann freigeben (elektronische Unterschrift). Das bedeutet für uns Ärzte zunächst eine deutliche Mehrarbeit und führt dazu, dass die Rezepte meist erst am Folgetag einlösbar sind. Aufgrund der Arbeitsabläufe in der Praxis kann ich diese Prüfung nicht immer mal wieder zwischendurch erledigen. 

Zudem können die Rezepte erst dann vorbereitet werden, wenn wir Ihre Krankenversicherungskarte im Quartal bereits eingelesen haben.

Sie können uns und Ihnen die Abläufe erleichtern, wenn Sie möglichst am Anfang des Quartals ihre Krankenversicherungskarte einlesen lassen.

Akut notwendige Rezepte bei akuten Erkrankungen können wie bislang auch direkt von mir in der Sprechstunde ausgestellt werden und direkt im Anschluss eingelöst werden. Hierfür brauchen Sie einen Termin bei mir.


Wenn das eRezept bestellt und signiert wurde, können Sie dieses auf verschiedenen Wegen einlösen:

- mit Ihrer Versicherungskarte direkt in Ihrer Apotheke (bitte prüfen Sie die ausgegebenen Medikamente sofort!!) - sie brauchen KEINE   PIN.

- zunächst werden wir Ihnen auf Wunsch noch den "Ausdruck zur Einlösung des eRezepts" mitgeben. Dort ist ein QR Code aufgedruckt, der in der Apotheke eingelesen werden kann (bei der Einlösung kann entweder die Versicherungskarte ODER der Ausdruck genutzt werden, sie brauchen nicht beides)

- app Ihrer Krankenkasse. Da es in Deutschland über 90 verschiedene gesetzliche Krankenkassen gibt, funktionieren die apps auch unterschiedlich gut. Sie brauchen die App jedoch nicht zwingend und sollten bedenken, dass auch dort fleissig Daten gesammelt werden. Ein Benefit der app für Sie ist erstmal nicht wirklich ersichtlich.


ePA (elektronische Patientenakte - sie benötigen eine PIN von Ihrer Krankenkasse)

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die benötigten Server zwar in Deutschland stehen, jedoch dennoch nicht 100% sicher sind (Kein Server ist 100% sicher). Gesundheitsdaten sind viel Geld wert, darum gibt es auch regelmässig Hackerangriffe auf Krankenkassenserver und Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wir versuchen uns dagegen bestmöglich zu schützen, aber die Erfahrung aus den nordeuropäischen Ländern zeigt, dass leider immer wieder Angriffe erfolgreich sind. Dort wurden bereits mehrfach Gesundheitsdaten gehackt und auf zentralen Servern natürlich zehntausende Daten erbeutet und nicht nur wenige, wie es bei dezentraler Aufstellung der Fall wäre. 

Bei der Befüllung der ePA stimmt man als Patient automatisch zu, dass die Daten zukünftig anonymisiert allen möglichen Firmen, die ein Interesse daran anmelden und dies irgendwie plausibel erklären können europaweit(!!!!) zur Verfügung gestellt werden (Gesundheitsdatennutzungsgesetz). Auch anonymisierte Daten können mittlerweile mit KI zum Teil  zurück verfolgt werden. 


Bislang ist die ePA auch nur eine lose Ansammlung von PDF Dokumenten. Sinnvoll aufgebaut ist sie nicht. Da Patienten selbst festlegen können sollen wer welche Daten einsieht ist der Sinn der Zusammenfassung schon wieder ad absurdum geführt worden

Zudem verlieren Sie alle Daten, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. 

Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet worden 10 Dokumente pro Jahr in Ihre ePA zu speichern. Gegen mehr haben Sie sich erfolgreich zur Wehr gesetzt, weil "es nicht kostendeckend möglich ist".

Aktuell empfehle ich Ihnen eher Ihre medizinischen Unterlagen in Papierform in einem Ordner abzuheften. Da sind sie auch bei Stromausfall und Serverausfall geschützt und können auch Jahre später noch eingesehen werden. Zudem ist es derzeit noch nicht möglich, dass der  gerufene Notarzt und auch die Kollegen in den Krankenhäusern Ihre ePA lesen können. Ausserdem müssen Sie ja selbst die PIN eingeben. Das ist bei einem medizinischen Notfall erfahrungsgemäss eher schwierig.


Zusammenfassung:

Digitalisierung ist in manchen Bereichen hilfreich, die Umsetzung in unserem Land leider aber mangelhaft.

Ich habe gar nichts gegen sinnvolle Umsetzung, denke aber, dass es wichtig ist, sich darüber klar zu sein, welche Folgen alles haben kann.

Bereits seit Jahren digitalisieren wir für Sie (ohne, dass sie es wahrscheinlich merken) in Ihrer bei uns lokal geführten Patientenakte Ihren Impfpass, damit dieser bei Verlust wieder hergestellt werden kann. Diesen Service übernehmen wir für Sie bislang kostenfrei, weil ich ihn für sinnvoll halte und auch für uns ein Benefit besteht, weil wir Sie damit langfristig besser versorgen und beraten können. Dieser Benefit für Patient und Arzt fehlt jedoch den meisten Digitalisierungsvorgaben unseres Gesundheitsministers.


Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!


Ihr Praxisteam Dr. Kerzendorf

E-Mail
Anruf